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Bedingungsloses Grundeinkommen

Der Grundgedanke des bedingungslosen Grundeinkommens ist, dass Menschen auch ohne Erwerbsarbeit die Möglichkeit haben sollen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Einkommen steht einer Person somit unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer finanziellen Situation zu. Das Netzwerk Grundeinkommen als deutscher Ableger des BIEN (Basis Income Earth Network) definiert das Grundeinkommen als „ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft gewährt wird, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Arbeitspflicht“. Damit folgt das Netzwerk Grundeinkommen der Definition, die 2005 durch Vanderborght und van Parijs postuliert wurde und seitdem weithin anerkannt ist.

Daraus ergeben sich ein paar ganz wesentliche Kennzeichen des bedingungslosen Grundeinkommens: Es wird individuell ausgezahlt – also an einzelne Personen und nicht an Haushalte. Es wird ohne Bedürftigkeitsprüfung und unabhängig von der finanziellen Situation des Einzelnen gezahlt. Und es ist bedingungslos, setzt also keine Pflichten des Empfängers in Form von Versicherungen, Beitragszahlungen oder Erwerbstätigkeit voraus.

Die Definition sagt noch nichts über die Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens aus. In verschiedenen Ansätzen liegt das Einkommen entweder oberhalb des Existenzminimums oder aber darunter – letzteres wird auch als partielles Grundeinkommen bezeichnet.

Welche Höhe sollte ein bedingungsloses Grundeinkommen haben?

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